News Archiv 2013

Meldungen und wichtige Informationen aus dem Jahre 2013

 

+++ Rundschreiben Dezember 2013 +++
Einige wichtige Gesetzesänderungen hinsichtlich patentrechtlicher
Vorschriften in 2014
 

Ab 7. Januar 2014 möglich: Online-Akteneinsicht nach § 32 PatG
Es wurde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Online-Akteneinsicht geschaffen. Dies war aus Datenschutz- und Urheberrechtsgründen erforderlich. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die Online-Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten voraussicht-lich erstmals ab 7. Januar 2014 anbieten.

Frist zur Nachreichung wird verlängert: Anmeldungen in englischer oder französischer Sprache nach § 35a PatG (ab 1.4.2014)
Die Frist zur Nachreichung der deutschen Übersetzung einer ursprünglich in Englisch oder Französisch eingereichten Patentanmeldung wird auf 12 Monate nach dem Anmeldetag, höchstens jedoch 15 Monate nach dem Prioritätstag, verlängert. Versäumt es der Anmelder, die Übersetzung fristgerecht einzureichen, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Jedoch kann das Amt den Anmelder unter bestimmten Bedingungen auffordern, eine deutsche Übersetzung der Patentanmeldung vor der oben genannten Frist einzureichen.

Bald auch mit vorläufiger Einschätzung vom Amt: Recherche nach § 43 PatG (ab 1.4.2014)
Der Inhalt des Rechercheberichts wird um eine vorläufige Einschätzung der Schutzfähigkeit des Anmeldegegenstandes erweitert. Der Patentanmelder soll dadurch eine bessere Grundlage für eine Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens erhalten. Andererseits wird sich dadurch für das Deutsche Patent- und Markenamt der Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Erstellung des Rechercheberichts erhöhen. Das Gesetz sieht hier als Ausgleich eine ange-messene Erhöhung der Gebühr für die Recherche von 50 EUR vor (nun 300 EUR statt 250 EUR). Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Rechercheberichts wird das Recht Dritter, einen Antrag auf Recherche zu stellen, aufgehoben. Dritte können aber weiterhin einen Prü-fungsantrag stellen. Sofern die Recherche von einer zwischenstaatlichen Einrichtung durchgeführt wurde, kann der Anmelder beantragen, dass das Rechercheergebnis auch für eine europäische Patentanmeldung verwendet werden kann.

Einspruchsfrist wird verlängert: Einspruch nach § 59 PatG (ab 1.4.2014)
Die Einspruchsfrist gegen ein erteiltes Patent wird von 3 auf 9 Monate verlängert.

Anhörungen werden für das Amt verpflichtend: Anhörungen nach § 59 PatG (ab 1.4.2014)
Die Prüfungsstellen müssen im Prüfungsverfahren auf Antrag zukünftig stets eine Anhörung durchführen. Anhörungen im Einspruchsverfahren sind in Zukunft grundsätzlich öffentlich. Sollten jedoch schutzwürdige Interessen gefährdet sein, kann die Öffentlichkeit auf Antrag eines Beteiligten ausgeschlossen werden.

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

Kontaktperson: Jürgen Feldmeier


 

+++ Rundschreiben November 2013 +++
Neuregelung der Regel 164 EPÜ: Zusätzliche Recherchen bei beanstandeter Einheitlichkeit ab November 2014 möglich
 

Ab November 2014 wird es Anmeldern eines Europäischen Patents möglich sein, weitere Recherchen für die europäische Phase einer internationalen Patentanmeldung zu beantragen, wenn fehlende Einheitlichkeit beanstandet wurde.

Nach derzeitiger Praxis recherchiert das Europäische Patentamt (EPA) gemäß Regel 164 der Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bei internationalen Anmeldungen, die in die europäische Phase eingetreten sind, nur die Ansprüche der (chronologisch) ersten Erfindung. Das EPA gibt dem Anmelder jedoch nicht die Möglichkeit, weitere Recherchen zu beantragen, wenn die Anmeldung vom EPA als uneinheitlich erachtet wurde (d.h. dass die Anmeldung nach Ansicht des EPA mehr als einen Erfindungsgedanken enthält). Ein Schutz für die weiteren Erfindungen kann daher bislang nur durch Einreichen einer Teilanmeldung erlangt werden, selbst wenn der Anmelder an der ersten Erfindung kein Interesse mehr hat.

Nun hat das Europäische Patentamt in einer Pressemitteilung (Link) eine Änderung der entsprechenden Regel bekannt gegeben. Die neue Regel wird am 1. November 2014 in Kraft treten und es Anmeldern ermöglichen, zusätzliche Recherchen in der europäischen Phase zu beantragen, wenn das EPA die Uneinheitlichkeit der Anmeldung festgestellt hat.

Gemäß der geänderten Regel 164 EPÜ wird dem Anmelder daher die Möglichkeit eröffnet, innerhalb einer zweimonatigen Frist ab Zugang eines entsprechenden Bescheids zusätzliche Recherchen zu beantragen, wobei diese mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind. Diese neue Regelung wird bei Anmeldungen anwendbar sein, bei denen bis zum 1. November 2014 noch kein Prüfungsbescheid ergangen ist. In Fällen, in welchen das EPA nicht die Internationale Recherchenbehörde (ISA) war, werden die neuen Regelungen für solche Anmeldungen anwendbar sein, für die das Erstellungsdatum des Ergänzenden Europäischen Recherchenberichts (SESR) der 1. November 2014 oder ein späteres Datum ist.

Zudem wird der Antrag auf Durchführung einer zusätzlichen Recherche zukünftig der Weiterbehandlung zugänglich sein, da auch die Regel 135 EPÜ entsprechend geändert wurde.

Sollten Sie weitere Fragen zu hierzu haben, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.

Kontaktperson: Jürgen Feldmeier



+++ Rundschreiben Oktober 2013 +++ 

Wichtige Änderung ab dem 1. April 2014: Die 24-Monatsfrist zum Einreichen von Teilanmeldungen wird aufgehoben!
 

Änderungen der Regeln für Europäische Teilanmeldungen (Regeln 36, 38 und 135 EPÜ)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie der Website des Europäischen Patentamts zu entnehmen ist, hat der Verwaltungsrat des EPA wichtige Änderungen zu den Regeln für Teilanmeldungen mitgeteilt.

Ab dem 1. April 2014 können Teilanmeldungen eingereicht werden, solange die Stammanmeldung noch anhängig ist. Somit wird die derzeit bestehende 24-Monatsfrist zum Einreichen von Teilanmeldungen aufgehoben.

In Fällen, in welchen die Zweijahres-Frist zum Einreichen von Teilanmeldungen bereits verstrichen ist, könnte diese Änderung für Anmelder die Möglichkeit eröffnen, Teilanmeldungen für ihre anhängigen Anmeldungen einzureichen.

Nachdem es jedoch der eigentliche Zweck der Regel 36 EPÜ war, die Zahl der Teilanmeldungen zu reduzieren, und es sich herausstellte, dass dieser gewünschte Effekt nicht erzielt wurde, wird mit den geänderten Regelungen eine zusätzliche Amtsgebühr eingeführt, die mit jeder Generation von Teilanmeldungen progressiv ansteigt. Dies bedeutet, dass das Einreichen von Teilanmeldungen, die auf vorangegangenen Teilanmeldungen basieren, zusätzliche Gebühren mit sich bringen wird.

Genauere Details zu den neuen Gebühren werden noch veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Entwicklung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Feldmeier

Ansprechpartner: PA Jürgen Feldmeier



+++ Rundschreiben Oktober 2013 +++

Prüfer & Partner unterstützt im Kampf gegen Plagiate
 

Am 22. Oktober 2013 findet in München ein IP-Speeddating zum Thema "Produktpiraterie" statt. Seitens Prüfer & Partner wird Herr Rechtsanwalt Andreas Jacob an dieser Veranstaltung teilnehmen, um aus der anwaltlichen Praxis über Erfahrungen im Kampf gegen Fälschungen, Look-Alikes und Ideenklau zu berichten.

Neben präventiven Schutzstrategien und Gegenmaßnahmen im Ernstfall wird Herr Jacob auch über aktuelle Entwicklungen wie das neue europäische Einheitspatent, die geplante EU-Gewährleistungsmarke und Änderungen bei der Grenzbeschlagnahme informieren.

Veranstaltungsinformationen:
Termin: 22. Oktober 2013, 9.00h bis 12.00h
Ort: I.G.T. Informationsgesellschaft Technik mbH, Oskar-Maria-Graf-Ring 23, 81737 München

Kontakt: Prüfer & Partner www.pruefer.eu, Ansprechpartner RA Jacob: jacob@pruefer.eu

 

 

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